Durch den 2+4-Vertrag und die Bestätigung der Oder-Neiße-Linie als bundesdeutsche Ost-Grenze wurde ein völkerrechtlicher Schlussstrich gezogen im deutsch-polnischen Verhältnis. Für die Vertriebenen war dies eine sehr schmerzhafte Entscheidung. Erst im Jahre 1990 wurden die Gebiete östlich von Oder und Görlitzer Neiße aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der polnischen Souveränität unterstellt. Keine Persönlichkeit des politischen Lebens hatte – wohl aufgrund der „Political Correctness“ – den Mut, diese historische Tatsache zu erwähnen. Ebenfalls blieb ungesagt, dass der versprochene Friedensvertrag den 2+4-Verhandlungen geopfert wurde. Schamhaft wurde verschwiegen, dass uns – den Betroffenen – das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die angestammte Heimat nicht zugebilligt worden ist. Gedankenlos bzw. auf Druck des Auswärtigen Amtes seit Genschers Anweisung wird stets der Begriff Ostdeutschland für Mitteldeutschland missbraucht!
Bei aller Erinnerung an die großartigen Ereignisse um die Vereinigung der beiden Staaten in Deutschland (es war doch keine „Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands“) und aller Freude darüber wird leider dieses Opfer der Heimatvertriebenen vergessen.
Das permanente Schweigen zu diesen Fragen zeigt schlechtes Gewissen, Gedankenlosigkeit sowie fehlendes Geschichts- und Unrechtsbewusstsein bei einigen politischen Parteien und staatlichen Organen!
CDU Deutschlands