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14.08.2024, 11:18 Uhr
Land Hessen investiert in Integrationsmaßnahmen für jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Poseck: „Die Hessische Landesregierung stellt mit dieser Investition sicher, dass die wichtige und erfolgreiche Arbeit der Fördereinrichtung fortgesetzt werden kann
Wiesbaden, 14. August 2024 - Das Land hat die drei von der „Hessischen Fördereinrichtung für junge Zugewanderte“ in Hasselroth genutzten Gebäude für 400.000 Euro von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben. 
Der Ankauf wurde möglich, nachdem der Bund als Eigentümer der Gebäude Anfang des Jahres 2022 angekündigt hatte, die Liegenschaften verkaufen zu wollen.

Innenminister Roman Poseck erklärte anlässlich des Ankaufs: „Ich freue mich sehr, dass die Hessische Landesregierung die drei von der „Hessischen Fördereinrichtung für junge Zugewanderte“ in Hasselroth genutzten Gebäude vom Bund erworben hat. Die Hessische Landesregierung stellt mit dieser Investition sicher, dass die wichtige und erfolgreiche Arbeit der Fördereinrichtung fortgesetzt werden kann. Die Fördereinrichtung ermöglicht Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion, sogenannten Spätaussiedlern, einen erleichterten Zugang zur Allgemeinen Hochschulreife. Der Standort bietet jungen Erwachsenen mit Aussiedlerstatus, jüdischen Emigranten und Ausländern eine deutschlandweit einzigartige Mischung aus Unterbringung und sozialpädagogischer Betreuung in Verbindung mit schulischen Bildungsmöglichkeiten an. Das Land Hessen unterstützt seit über 30 Jahren die Bildung junger Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. An diesem Erfolgsprojekt wollen wir auch in Zukunft festhalten. Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Hessischen Fördereinrichtung für junge Zugewanderte“ und den kooperierenden Schulen für ihre Arbeit danken.“

Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz erklärt: „Mit dem Kauf der Gebäude ist jetzt sichergestellt, dass die langjährige, gute Integrationsarbeit fortgesetzt werden kann. Möglich wurde der Ankauf durch die konstruktiven Kaufvertragsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die dem Land Hessen aufgrund der schulischen Nutzung der Liegenschaft eine Vergünstigung des Kaufpreises gewährte. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien plant aktuell kleinere Sanierungen, damit die Schülerinnen und Schüler weiter gute Lernbedingungen vorfinden.“

Die Hessische Fördereinrichtung für junge Zugewanderte, die vor den Toren des Hasselrother Ortsteils Neuenhasslau liegt, besteht seit 1992. Etwa 50 Schülerinnen und Schüler können hier in zwei Jahren ihre allgemeine Hochschulreife erwerben. Der Großteil der Schülerinnen und Schüler ist vor Ort wie in einem Internat untergebracht. Im Rahmen des seit 1992 bestehenden zweijährigen Sonderlehrgangs „Hochschulreife“ können in Kooperation mit der Ludwig-Geißler-Schule in Hanau bis zu rund 50 Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung durch Weiterqualifizierung die allgemeine Hochschulreife erwerben. In Hessen befindet sich der bundesweit einzig verbliebene Standort, an dem es solch ein Angebot gibt.

In der Einrichtung besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Unterbringung und Verpflegung. Darüber hinaus wird eine sozialpädagogische Betreuung gewährleistet.

Andreas Hofmeister, der Beauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, machte deutlich: „Ich bin dankbar für die zukunftsweisende Entscheidung der Landesregierung, die ehemaligen Bundesgebäude in Hasselroth anzukaufen und damit einen grundlegenden Schritt zur Modernisierung sowie Aufwertung dieses besonderen Ortes zu gehen. Wenngleich noch eine Wegstrecke vor uns liegt, sind die Weichen gestellt, um Hasselroth zu einer umfassenden Unterbringungseinrichtung, insbesondere für jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, aber auch für junge Familien mit diesem Hintergrund auszubauen. Gerne knüpfe ich hier an die Arbeit meiner Amtsvorgängerin an, die sich bereits intensiv für das bundesweit einzigartige Konzept am Standort Hasselroth eingesetzt hat.“

Hintergrund

Das Angebot für Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Hiernach ist Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und sind die durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile abzumildern. Dieser Verpflichtung kommt das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, welches seit 1. Juli 2019 für Integrationsmaßnahmen für Deutsche aus Russland zuständig ist, zentral am Standort Hasselroth nach (z. B. durch berufsbezogene Sprachkurse, Arbeits- und Wohnungsvermittlung etc.).

Ebenso gibt es in Hessen spezielle Institutionen und Gremien: Neben dem Landesvertriebenenbeirat, dem Unterausschuss des Landtages für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung (UHW) stellt vor allen Dingen die Berufung eines Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler das wohl sichtbarste Bekenntnis dar, den Anliegen und Belangen der genannten Personengruppe Geltung zu verschaffen. Seit Mitte März 2024 ist Andreas Hofmeister, Mitglied des Hessischen Landtags, neuer Beauftragter für Heimatvertriebene und Spätaussiedler. Zuvor bekleidete Margarete Ziegler-Raschdorf das Amt, die sich ebenfalls für die Weiterentwicklung der Fördereinrichtung Hasselroth einsetzte.

„Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler“ sind nach der gesetzlichen Definition des Bundesvertriebenengesetzes deutsche „Volkszugehörige“, die die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und sich innerhalb von sechs Monaten in Deutschland niedergelassen haben. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden Menschen nur dann genannt, wenn sie ab dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. Wer vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik gekommen und als Aussiedlerin und Aussiedler anerkannt worden ist, behält den Aussiedler-Status. Die Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Bis zum 31. Dezember 1992 wurden im amtlichen Sprachgebrauch solche Menschen Aussiedlerinnen und Aussiedler genannt, die als deutsche Staatsangehörige in den ehemals deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie geboren wurden und zunächst nach 1945 dort verblieben sind. Auch deren Kinder und Ehepartner anderer Volkszugehörigkeit werden bei gemeinsamer Flucht als Aussiedlerinnen und Aussiedler kategorisiert. Ebenfalls als Aussiedlerinnen und Aussiedler gelten Menschen, die als deutsche Volkszugehörige aus den (ehemaligen) Republiken der Sowjetunion im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik übergesiedelt sind, sowie deren Angehörigen, die ebenfalls flüchteten.