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15.10.2024, 12:19 Uhr
Hessischer Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen hat sich für die Tätigkeitsperiode 2024 bis 2028 konstituiert / Siegbert Ortmann erneut zum Vorsitzenden gewählt
Poseck: „Der Landesbeirat ist für die Hessische Landesregierung seit über 70 Jahren ein wichtiges und unverzichtbares Beratungsgremium für die gesellschaftliche Eingliederung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
 Wiesbaden, 15. Oktober 2024 - Der Hessische Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen hat sich Anfang Oktober 2024 für die 23. Tätigkeitsperiode neu konstituiert und unter der Leitung von Innenminister Roman Poseck einen neuen Vorsitzenden gewählt. 
Den Landesvertriebenenbeirat gibt es in Hessen seit 1953. Er berät die Hessische Landesregierung in Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen. Innerhalb des Landesvertriebenenbeirates werden zwei Unterausschüsse gebildet: der Kulturausschuss und der Eingliederungsausschuss. Auch in den Ausschüssen wurden Vorsitzende und ihre Stellvertreter gewählt.

Innenminister Roman Poseck führte nach der Konstituierung aus: „Der Landesbeirat ist für die Hessische Landesregierung seit über 70 Jahren ein wichtiges und unverzichtbares Beratungsgremium für die gesellschaftliche Eingliederung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern. Der Beirat ist nicht nur Bindeglied zwischen Land und Interessenverbänden, sondern setzt wichtige Schwerpunkte für eine lebendige Erinnerungskultur. Dazu trägt vor allem die vielfältige Zusammensetzung der Mitglieder aus den Kommunalen Spitzenverbänden, Kirchen, Sozialverbänden sowie aus den Organisationen und Verbänden der Vertriebenen und Spätaussiedler bei. Diese breite Aufstellung wird auch künftig Impulse und Erfahrungen einbringen und so die Arbeit des Landesvertriebenenbeirates weiter prägen und besonders wertvoll machen. Ich danke den ehrenamtlichen Mitgliedern des Beirates für ihre wichtige Arbeit und wünsche dem Gremium für die vor ihm liegende Tätigkeitsperiode alles Gute und erfolgreiche Projekte.“

Zudem unterstrich der Minister die Bedeutung des Amtes des Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler: „Das Amt des Landesbeauftragten gibt es in Hessen schon seit 25 Jahren. Es ist das sichtbarste Zeichen der Hessischen Landesregierung für die Unterstützung der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler in Hessen. Mit dem Landtagsabgeordneten Andreas Hofmeister haben die Heimatvertriebenen und Spätaussiedler einen sehr kompetenten Ansprechpartner, der sich mit Herzblut für ihre Belange einsetzt.“

Zudem fanden die Wahlen zum Vorstand des Landesbeirats sowie für seinen angegliederten Ausschuss für Angelegenheiten der Spätaussiedler (Eingliederungsausschuss) und den Kulturausschuss statt. Zum Vorsitzenden des Landesbeirats wurde wieder Siegbert Ortmann, der Landesvorsitzende des BdV – Bund der Vertriebenen in Hessen, gewählt. Johann Thießen, Bundes- und Landesvorsitzender der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, wurde erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Zudem fiel auf ihn die Wahl zum Vorsitzenden des Eingliederungsausschusses. Zu seiner Stellvertreterin wurde Albina Nazarenus-Vetter, Geschäftsführerin der Deutschen Jugend aus Russland Landesverband Hessen, gewählt. Die Mitglieder des Kulturausschusses wählten danach Rose-Lore Scholz zur Vorsitzenden und Dr. Olga Martens zur stellvertretenden Vorsitzenden. Beide Frauen sind stellvertretende Landesvorsitzende des BdV Landesverbandes Hessen.

Der Landesbeauftragte für Heimatvertrieben und Spätaussiedler, Andreas Hofmeister MdL, nutzte die Gelegenheit, um die Gewählten zu beglückwünschen und um über seine bisherigen Tätigkeiten seit seinem Amtsantritt im März dieses Jahres zu berichten. „Im Bereich der Heimatvertriebenen stehen wir vor der Herausforderung, den Wandel von der Erlebnisgeneration zur Bekenntnisgeneration aktiv zu gestalten, um diesen Teil der deutschen Geschichte auch weiterhin im Bewusstsein der Menschen zu erhalten. Bei den Spätaussiedlern sind unter anderem Aufnahmeverfahren und die Anerkennung von Berufsabschlüssen aktuelle Themen. Insbesondere im persönlichen Austausch mit vielen aktiv Engagierten und durch den Besuch verschiedenster Einrichtungen habe ich immer wieder die Rückmeldung und Bestätigung erhalten, dass die Hessische Landesregierung sich in den vergangenen 25 Jahren vorbildlich für die Interessen der Heimatvertriebenen sowie der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler eingesetzt hat. Als Landesbeauftragter ist es mir ein großes Anliegen, dass wir dies auch in der Zukunft fortsetzen können“, betonte Andreas Hofmeister.

Hintergrund:

Das Angebot für Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Hiernach ist Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und sind die durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile abzumildern. Dieser Verpflichtung kommt das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, welches seit 1. Juli 2019 für Integrationsmaßnahmen für Deutsche aus Russland zuständig ist, zentral am Standort Hasselroth nach (z. B. durch berufsbezogene Sprachkurse, Arbeits- und Wohnungsvermittlung etc.).