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16.12.2010, 09:49 Uhr
Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf würdigt die Leistungen der Heimatvertriebenen
Die Landesbeauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf, hat heute in Wiesbaden darauf hingewiesen, dass der Hessische Landtag in seiner gestrigen Sitzung dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP betreffend 60. Jahrestag der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ und 60. Jahrestag des „Wiesbadener Abkommens“ zugestimmt hat.
Die Landesbeauftragte betonte die Bedeutung dieser wichtigen Erklärungen. Sie stellte fest, dass mit diesen wichtigen Gründungsdokumenten der Bundesrepublik

bereits kurz nach Kriegsende mit der Absage an Rache und Vergeltung durch die Heimatvertriebenen selbst in einem Akt der Selbstüberwindung ein nicht hoch genug einzuschätzendes Zeichen der Versöhnung gesetzt und ein Bekenntnis zu einem einigen Europa abgelegt wurde.

„Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen ist eine verbindliche, auf Dauer ausgerichtete Erklärung, die die deutschen Heimatvertriebenen am 5. August 1950 in feierlicher Form in Stuttgart abgegeben haben und die von ihnen selbst als ihr moralisches Grundgesetz betrachtet wird“, so Frau Ziegler-Raschdorf

Die Landesbeauftragte  zeigte sich erfreut darüber, dass der Hessische Landtag die Unterzeichnung der Dokumente vor 60 Jahren gewürdigt und die Leistungen der Heimatvertriebenen beim Wiederaufbau Hessens besonders hervorgehoben hat. Allerdings zeigte sie sich enttäuscht über die teilweise hitzig geführte Plenardebatte und über die Tatsache, dass es nicht möglich war, einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen zu diesem Thema zu verabschieden.

„Es gab Standpunkte einzelner Fraktionen, die Trauer und auch Scham, ja Entsetzen über die Äußerungen hervorrufen. Die Vertriebenen haben niemals das Unrecht unterschlagen, das von Deutschen im Zweiten Weltkrieg ausging, jedoch immer auch betont, dass geschehenes Unrecht nicht gegen ein weiteres Unrecht aufzurechnen oder durch dieses gerechtfertigt sei. Immer wieder wird verlangt, dass es ausgerechnet und gerade die Heimatvertriebenen sein sollen, die sich zu dem von Deutschen begangenen Unrecht des Zweiten Weltkrieges zu bekennen hätten und dabei  tragen sie doch genauso wenig oder genauso viel Schuld daran wie alle anderen Deutschen“, so Ziegler-Raschdorf.

Letztlich habe die Landtagsdebatte gezeigt, dass es die Fraktionen von CDU und FDP sind, die an der Seite der Vertriebenen stehen, deren Schicksal anerkennen, den Schritt der Selbstüberwindung, den die Vertriebenen mit der Charta gegangen sind, würdigen und die unzähligen Hilfestellungen und Aktivitäten praktischer Versöhnungsarbeit für die Menschen, die heute in ihren ehemaligen Herkunftsgebieten leben, anerkennen.

„Es ist mir wichtig zu betonen, dass sich das Thema Vertreibung nicht mit dem „natürlichen Verschwinden“ der aus der Heimat Gejagten erledigt. Dieser Teil der Historie geht nicht nur die Betroffenen selbst etwas an, sondern ist Teil der Geschichte aller Deutschen“, erklärte die Landesbeauftragte.

Zu dieser Informationspolitik des Landes Hessen gehöre die Unterstützung der Bundesstiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin ebenso wie die Forderung nach fester Etablierung des Themas  Flucht und Vertreibung im Schulunterricht.

„In diesem Zusammenhang begrüße ich die anlässlich des 60. Jahrestages der Charta jüngst beschlossene Vergabe des Preises „Flucht, Vertreibung, Eingliederung“ durch die Hessische Landesregierung. Wir werden auch zukünftig mit Veranstaltungen und Informationen auf das Schicksal und die Geschichte der Heimatvertriebenen hinweisen und deren Leistungen würdigen“, so die Landesbeauftragte abschließend.

Der verabschiedete Entschließungsantrag, Drucksache 18/2728 des Hessischen Landtags ist als Anlage beigefügt.