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03.08.2020, 14:38 Uhr
70 Jahre Wiesbadener Abkommen
Friedens- und Versöhnungsdokument zwischen Deutschen und Tschechen
Wiesbaden, 03. August 2020 - Vor 70 Jahren, am 4. August 1950, unterzeichneten Vertreter des tschechischen Nationalausschusses und der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen in Wiesbaden ein wichtiges Versöhnungsdokument, das „Wiesbadener Abkommen“.
Ministerpräsident Volker Bouffier und Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf; Foto: LBHS
Ziel der Vereinbarung war es, eine gerechte Völker- und Friedensordnung in Europa zu schaffen. Gleichzeitig war damit die Hoffnung verbunden, demokratische Verhältnisse in der damaligen Tschechoslowakei herzustellen und den Sudetendeutschen die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen. Wie in der einen Tag später, am 5. August 1950, in Stuttgart unterzeichneten „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“, wurde darin eine Kollektivschuld für das gegenseitig zugefügte Unrecht abgelehnt.  „Die Unterzeichner des Wiesbadener Abkommens haben es geschafft, auch das Leiden der jeweils Anderen zu betrachten, dies war – so kurz nach Krieg und Vertreibung – bemerkenswert. Ohne den Blick auf das Leiden des anderen ist Versöhnung nicht möglich. So gelang es, ein Dokument zu schaffen, ohne zu verharmlosen, ohne zu beschönigen oder gar gleichzusetzen“, macht Hessens Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf, deutlich.

Zum Jubiläum „70 Jahre Wiesbadener Abkommen“ war eigentlich ein Festakt im Hessischen Landtag geplant. Wie viele Jubiläumsveranstaltungen muss dieser aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr jedoch abgesagt werden. Ziegler-Raschdorf erinnert daher an den Festakt zum 65. Jahrestag im Hessischen Landtag vor fünf Jahren, bei dem, neben verschiedenen Landespolitikern und Vertretern der Sudetendeutschen, auch die damalige tschechische Sozialministerin Michaela Marksova-Tominova als Ehrengast teilgenommen und ein Grußwort gesprochen hatte.
 

Anstelle einer Festveranstaltung plant die Sudetendeutsche Bundesversammlung nunmehr in der Verantwortung ihres Präsidenten Reinfried Vogler die Herausgabe einer Festschrift mit dem Titel „70 Jahre Wiesbadener Abkommen – von Vertreibung zu Verständigung“. Es wird nicht nur als bleibendes Buchprojekt, sondern auch online allen Interessierten zur Verfügung stehen. Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier stellt in seinem Geleitwort für die Festschrift heraus, dass sich die Unterzeichner des Wiesbadener Abkommens konstruktiv an der politischen Gestaltung der Nachkriegszeit beteiligten: „Ihr Beitrag als Repräsentanten der Sudetendeutschen und des tschechischen Nationalausschusses verdient großen Respekt und Anerkennung. Sie beteiligten sich mit großer Weitsicht an dem Weg, der zu Austausch und Verständigung in dem Europa führte, wie wir es heute kennen“.

Das Wiesbadener Abkommen sei im Vergleich zur einseitigen Erklärung der deutschen Heimatvertriebenen in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 als bilaterale Vereinbarung zweier Staaten etwas Besonderes, hebt Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf hervor, die in der Festschrift mit einem Beitrag zur Situation der Vertriebenen in Hessen vertreten sein wird. Aufgrund der gemeinsamen Unterzeichnung durch Tschechen und Deutsche gebühre dem Wiesbadener Abkommen, gleichberechtigt mit der Charta der deutschen Heimatvertriebenen genannt zu werden. Um das jahrhundertelange Verhaltensmuster von Rache und Gegenrache zu überwinden, sei Mut erforderlich gewesen. Die Unterzeichner des Wiesbadener Abkommens hätten eine wichtige Grundlage für das friedliche Zusammenleben benachbarter Völker und Staaten gelegt. „Heute erfüllt sich die Hoffnung, dass Deutsche, Tschechen und Slowaken friedlich neben- und miteinander in einem zusammenwachsenden Europa mit Reise- und Niederlassungsfreiheit und dem Schutz nationaler Minderheiten leben. Unser Anliegen muss es auch weiterhin sein, dieses hohe Gut des Friedens und des friedlichen Zusammenlebens wertzuschätzen und es nicht fahrlässig durch extremistische Tendenzen zu gefährden“, so Margarete Ziegler-Raschdorf.

Das Land Hessen unterstütze die Heimatvertriebenen seit Jahrzehnten in vorbildlicher Weise.  Die hessische Landesregierung sei ein aufmerksamer Begleiter der Interessen und Anliegen der Heimatvertriebenen. Ministerpräsident Volker Bouffier erinnert in seinem Grußwort für die Festschrift daran: „Das Leiden und die Opfer von Vertreibung nicht zu vergessen, bleibt unsere Aufgabe. Denn nur, wenn wir die Vergangenheit in ihrem vollen Umfang kennen und verstehen, können wir die Zukunft im Sinne des Friedens und der Mitmenschlichkeit, im Sinne der Demokratie und Freiheit gestalten.“